Krankengymnastik
Sie suchen einen qualifizierten Physiotherapeuten für Krankengymnastik in Dortmund? Dann sind Sie bei müromed richtig!
In unserer Praxis für Krankengymnastik in Dortmund bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Behandlungsbausteinen rund um Krankengymnastik, Physiotherapie und Osteopathie.
Unsere Krankengymnasten nehmen sich Zeit für Sie, um nach einem ausführlichen Erstgespräch den optimalen Therapieplan für Sie zu erstellen.
Ihr Arzt hat Ihnen Krankengymnastik (KG) verordnet? Wir von müromed zeigen Ihnen Lösungswege auf, die weit über Ihre vom Arzt ausgestellte Verordnung hinausgehen. Gemeinsam mit Ihrem Krankengymnasten können Sie so über den Ablauf der Behandlung sowie die angewandten Behandlungsmethoden eigenverantwortlich mitentscheiden.
Nachfolgend haben wir für Sie schon einmal einige Informationen zum Thema Krankengymnastik zusammengestellt.
Krankengymnastik – Was ist das eigentlich?
Die Krankengymnastik ist eine physiotherapeutische Behandlungsform, die sowohl aktive als auch passive Behandlungsformen umfasst. Ihr Ziel ist, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Dabei orientiert sich die Behandlung am Beschwerdebild des Patienten.
Wofür Krankengymnastik - Welche Beschwerdebilder können behandelt werden?
Grundsätzlich eignet sich eine krankengymnastische Behandlung zur (unterstützenden) Therapie von Beschwerdebildern aus den unterschiedlichsten Bereichen der Medizin.
In unserer Praxis für Krankengymnastik in Dortmund liegen unsere Behandlungsschwerpunkte auf Beschwerdebildern der Bereiche:
- Orthopädie und Chirurgie: z.B. Bandscheibenvorfall, Gelenkersatz, Rückenbeschwerden
- Neurologie: z.B. Schlaganfall, Parkinson, Multiple Sklerose
- Prävention
- Kopfschmerzen
- Schulter-/Nacken-Problematiken
Wer verschreibt Krankengymnastik?
Eine Verordnung für Krankengymnastik kann grundsätzlich jeder Arzt und Heilpraktiker ausstellen.
Vielfach besteht die Meinung, ein Hausarzt könne keine Physiotherapie verordnen. Dies ist so nicht korrekt. Auch ein Hausarzt kann Krankengymnastik verordnen, wird dies aber durch den Budgetdruck häufig nicht gerne tun. Daher erfolgen die meisten Verordnungen durch Fachärzte.
Aber auch Heilpraktiker können Krankengymnastik verordnen.
Unsere leitende Physiotherapeutin ist Heilpraktikerin für Physiotherapie und Vollheilpraktikerin. So können Sie auch ohne Verordnung zu müromed kommen – die Verordnung der krankengymnastischen Therapie kann bei Bedarf direkt bei uns vor Ort durch unsere Heilpraktikerin vorgenommen werden.
Krankengymnastik – Was kostet das?
Wenn Sie über eine Verordnung / ein Rezept eines Arztes oder Facharztes verfügen, übernimmt grundsätzlich Ihre Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft die Kosten für die Krankengymnastik. Bei gesetzlich versicherten Patienten besteht eine Zuzahlungspflicht. Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10 % je Leistung. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Privat – oder Beihilfeversicherte Patienten erhalten die Kosten für Ihre Behandlung erstattet, auch wenn die Verordnung durch einen Heilpraktiker erfolgt ist, entsprechend des Versicherungsvertrages.
Allen Patienten empfehlen wir, vor der Behandlung genau abzuklären, welche Kosten Ihre Versicherung im Einzelfall übernimmt.